Betriebliche Altersvorsorge – wie alle Beteiligten profitieren
Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge geeignet?
In Deutschland hat jeder fest angestellte Arbeitnehmer das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge, von der oftmals auch als „bAV“ gesprochen wird. Doch
die meisten Menschen haben eine gänzlich falsche Vorstellung, was genau die betriebliche Altersvorsorge eigentlich ist.
Die bAV setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach seiner Angestelltenzeit eine bestimmte monatliche Summe, eine Rente, zahlt. Dieses veraltete Modell, das auch als Direktzusage bekannt ist, wird heutzutage kaum noch angewandt.
Welche Möglichkeiten gibt es stattdessen? Und für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge überhaupt?
Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen gesetzlich bindend
Firmen unterliegen der gesetzlichen Pflicht, jedem ihrer Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Diese kann jedoch auch von einem externen Versicherer kommen – behält jedoch den Namen Betriebsrente. Bei den Anbietern solcher Betriebsrenten handelt es sich im Regelfall um große Pensionskassen, Fonds oder Direktversicherungen. Arbeitnehmer können in diese Kasse ganz flexibel einzahlen. Durch den eigenen Betrieb als „Vermittler“ des Sparvertrags kommen Arbeitnehmer in den Genuss von niedrigeren Abschlusskosten und höheren Renditen. Aus diesem Grunde ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer durchaus vorteilhaft.
Welche bAV-Modelle gibt es?
Insgesamt werden fünf bAV-Modelle unterschieden, denen sich Arbeitnehmer für ihre Absicherung im hohen Alter verschreiben können. Hierdurch kann den unterschiedlichen Anforderungen, die mit dem Abschluss für den Arbeitgeber einhergehen, entsprochen werden. Für den Arbeitnehmer entstehen nur geringe Unterschiede. Alle fünf Varianten der bAV werden staatlich gefördert. Flexibel bleiben Arbeitgeber in der Ausgestaltung der Sparverträge. Sie können entscheiden, bei welchem Anbieter sie welchen Durchführungsweg anbieten und ob sie das Sparvorhaben der Arbeitnehmer mit Zuschüssen unterstützen. Die Arbeitnehmer hingegen haben – unabhängig von den Entscheidungen des Arbeitgebers – in jedem Fall das Recht, Teile des eigenen Lohns in die Betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen, das nennt sich Entgeltumwandlung.
- Direktzusage: Arbeitgeber versprechen Arbeitnehmern im Falle des Ruhestandes, Todes oder bei Invalidität eine festgesetzte Summe an sie oder die Hinterbliebenen auszuzahlen.
- Unterstützungskasse: Das Unternehmen ist selbst Träger einer selbstständigen Einrichtung, die eine Altersvorsorge auszahlt.
- Pensionsfonds: Hier wird klassisch über eine Institution zur Altersvorsorge oder über das Unternehmen gespart.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt einen Versicherungsvertrag bei einem Lebensversicherer auf das Leben des Arbeitnehmers ab, der monatlich mit einer bestimmten Summe bespart wird.
- Pensionskasse: Der Betrieb richtet die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, von wo aus die Rente im späteren Verlauf ausbezahlt wird.
Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?
Ein immenser Vorteil ergibt sich für Arbeitnehmer aufgrund der Besteuerung und der Sozialversicherungsfreiheit. Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber die zu entrichtenden Beiträge direkt vom Bruttolohn. Wer seinen Versicherungsvertrag 2004 abgeschlossen hat, dessen Besteuerung wird in der Anwartschaftsphase steuerlich pauschaliert, siehe §40b EstG. Ab 2005 abgeschlossene Sparverträge können bis zu einem Betrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei bespart werden, in 2014 sind das 2.856 EUR im Jahr, sprich 238 EUR im Monat. Zusätzlich können bis zu 1.800 EUR steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Betriebliche Altersvorsorge ist eine unentziehbare Erwerbsaussicht
Ein weiterer Vorteil: Jede Altersvorsorge, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert ist, kann nicht verfallen. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer seine eingezahlten Beiträge auch auf jeden Fall wieder ausgezahlt werden – und das sogar beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer plötzlich arbeitslos wird. Das Gesparte darf durch Sozialämter nicht als Vermögen angerechnet werden, ist also „Hartz-IV-sicher“.
Ist die Kombination Riester-Vertrag plus betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Logisch, dass viele Menschen darüber nachdenken, ihre betriebliche Altersvorsorge durch eine Riesterrente zu ergänzen. Sinnvoll ist diese Kombination in all den Fällen, in denen sich der Sparer bewusst ist, dass er an das gesparte Geld frühestens mit dem 62. Lebensjahr wieder heran kommt, das Sparvorhaben zielt dann also ohne Wenn und Aber auf eine Altersvorsorge ab. Wenn man sich dafür bewusst entscheidet, macht es oftmals durchaus Sinn, die Förderungen beider Wege in Anspruch zu nehmen. Doch es gibt auch Gründe gegen Riester plus bAV: Denn Vorsorger müssen den doppelten Krankenkassenbeitrag zahlen. Ob sich diese Variante wirklich lohnt, sollte jeder selbst oder durch einen neutralen Finanzberater klären lassen.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen?
Für Arbeitnehmer ist es relativ simpel, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Die Anträge sind jeweils im eigenen Unternehmen erhältlich und werden für gewöhnlich über die Personalabteilung ausgegeben. Bei kleineren Firmen gibt es die Anträge häufig direkt beim Chef. Hier geht mit Antragsstellung zumeist auch ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvertreter oder Makler einher. Hin und wieder kommt es bei kleineren Unternehmen vor, dass sich die Vorgesetzten mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben. Das Recht des Arbeitnehmers auf die Betriebliche Altersvorsorge besteht natürlich davon unberührt. Ein ungebundener Versicherungsmakler kann hier die nötige Unterstützung für beide Parteien bei der Wahl des richtigen Durchführungsweges und des besten Anbieters bieten und auch gleich die Antragstellung und die stete Überwachung des Prozesses z.B. bei Schwangerschaftszeiten, Neueinstellungen und Kündigungen übernehmen.
Können auch Selbstständige die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen?
Es ist sogar selbstständig Tätigen oder Freiberuflern möglich, etwas Ähnliches wie die bAV abzuschließen. Viele Berufe besitzen zu diesem Zweck sogenannte berufsständische Versorgungseinrichtungen. Gerade die freien Berufe wie Anwalt, Apotheker oder Steuerberater können hier profitieren. Die meisten Freiberufler sind nahezu verpflichtet, sich der Institution anzuschließen, da sie außer der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung keinen anderweitigen Anspruch auf Altersvorsorge besitzen.
bAV gibt es überall
Für gewöhnlich haben Gewerkschaften und Arbeitgeber bezüglich der bAV Standardangebote konzipiert. Doch nicht immer ist dies so. Sind solche Standardangebote nicht organisiert, kann es für Arbeitnehmer mitunter schwierig werden, an die notwendigen Unterlagen zu gelangen. Hier ist Hartnäckigkeit gefragt, denn jeder Betrieb hat ganz bestimmt Versicherungsverträge abgeschlossen. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Bei Fragen zum ungebundenen Finanz- und Versicherungsmakler gehen
Die betriebliche Altersvorsorge ist für jeden Arbeitnehmer empfehlenswert. Falls der eigene Betrieb nicht nur das Standardangebot offeriert, sondern gleich mehrere Vorsorgeverträge anbietet, dann kann die Wahl mitunter schwierig sein. In diesem Fall sollte ein neutraler Finanz- und Versicherungsmakler hinzugezogen werden, der einen kompetent berät.
Aus Sicht des Arbeitnehmers bleibt eine bAV unter dem Strich immer empfehlenswert, wie auch das folgende Zitat aus Wikipedia unterstreicht:
„Aus Sicht des Arbeitnehmers lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die späteren Leistungen aus der Versorgung (Kapital, Rente) sind voll steuerpflichtig; da die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als in der Anwartschaftsphase, profitiert der Rentner vom geringeren Steuersatz. Durch seinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung kann er Rücklagen für das Alter bilden und seine gesetzliche Rente ergänzen.“
(Quelle: Wikipedia)
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